Klimaneutrale Wärmeplanung für zukünftige Gewerbegebiete

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Das Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg sieht vor bis 2040 Klimaneutralität zu erreichen. Fünf Jahre früher als die Zielvorgabe des Bundes. Wesentlich, um die Vorgabe erfüllen zu können, ist die Reduzierung der CO2 Emissionen im Wärmesektor und die Bereitstellung von regional erzeugten erneuerbaren Energien. Auch in Deutschland und der EU benötigen Gewerbe- und Industriegebiete je nach Unternehmen sehr viel Energie für Wärme + Kälte und immer häufiger zur sommerlichen Kühlung der Gebäude.

Kommunen sind in der Pflicht ihre zukünftigen Gewerbegebiete so aufzustellen, dass diese für Neuansiedlungen oder für Erweiterungen von Bestandsunternehmen attraktiv sind. Nur so lassen sich notwendige kommunale Einnahmen erzielen. Ein umfassendes Energiekonzept ist dabei unerlässlich. Unternehmen ihrerseits wünschen sich langfristig, kalkulierbare Energiepreise, eine zukunftssichere Energieversorgung und erwarten Erleichterungen in der Darstellung ihres CO2-Fußabdrucks.

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