Weniger Pestizide, mehr Lebensräume!

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Die Verhandlungen über das von der baden-württembergischen Landesregierung vorgelegte Eckpunktepapier sind aus Sicht der Unterstützer des Volksbegehrens sehr erfolgreich abgeschlossen worden. Die Halbierung der Pestizide, deutlich mehr Öko-Landbau und mehr Lebensräume für bedrohte Arten: die Landesregierung hat am Runden Tisch einen ordentlichen Gesetzentwurf gegen das Arten- und Höfesterben auf den Weg gebracht. Deswegen hat der Trägerkreis des Volksbegehrens einstimmig beschlossen, diesen Entwurf als  Alternative zum ursprünglich gestarteten Volksbegehren zu akzeptieren. Die Bodensee-Stiftung freut sich über diesen zukunftsweisenden Erfolg.

Die Landesregierung hat in einem ungewöhnlich offenen Arbeitsprozess in kurzer Zeit mit allen Beteiligten aus Naturschutz und Landwirtschaft aus den recht allgemeinen Eckpunkten zum Artenschutz einen konkreten Gesetzentwurf geformt. Wichtig: alle wesentlichen konventionellen Landwirtschaftsverbände tragen diesen Entwurf mit. Das ist ein echter Meilenstein! Schließlich wird nun erstmals in Deutschland im Konsens eine gesetzlich verbindliche Reduktion chemisch-synthetischer Pestizide umgesetzt werden. In Baden-Württemberg haben die Beteiligten nun gemeinsam ein Leitbild für eine nachhaltige und zukunftsfähige Landwirtschafts- und Umweltschutzpolitik erarbeitet. 

Im ursprünglichen Gesetzentwurf des Volksbegehrens wurde gefordert:

  • 50 Prozent weniger mit Pestiziden belastete Flächen im Land bis 2025
  • Ausbau der Öko-Landwirtschaft auf 50 % der Flächen bis 2035
  • Verbot von Pestiziden in allen Schutzgebieten mit Ausnahmen für nicht artengefährdende Pestizide
  • Schutz der Streuobstbestände
  • Stärkung des Biotopverbundes

Was steht nun  im Konsens-Gesetzentwurf der Landesregierung?

  • 40 bis 50 Prozent weniger chemisch-synthetische Pestizide bis 2030
  • Ausbau der Öko-Landwirtschaft auf 30 bis 40 % der Flächen bis 2030
  • Verbot aller Pestizide in Naturschutzgebieten. Verpflichtung zum Integrierten Pflanzenschutz in allen anderen Schutzgebieten
  • Schutz der Streuobstbestände
  • Ausbau des Biotopverbundes auf 10 % der Landesfläche
  • Verbot von Pestiziden für Privatgärtner*innen
  • Mindestens 62 Millionen Euro schon jetzt garantiert zusätzlich vom Land in den nächsten zwei Jahren für den Artenschutz.