Wiederherstellungs-verordnung unverzichtbar – Blockadepolitik verantwortungslos

Gemeinsam für unsere Natur: Die Bodensee-Stiftung hat einen Verbändeappell an Bund und Länder mitunterzeichnet. 

Copyright: Bodensee-Stiftung

35 Organisationen aus dem Bereich Umwelt und Naturschutz, Natursport, ökologischer Landbau und Tierschutz appellieren an Bund und Länder, die im August 2024 in Kraft getretene Verordnung zur Wiederherstellung der Natur gemeinsam und entschlossen umzusetzen. Die unterzeichnenden Organisationen, darunter die Bodensee-Stiftung, fordern Bund und Länder auf, die im August 2024 in Kraft getretene EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO) gemeinsam und entschlossen umzusetzen.

Der Verbändeappell im Wortlaut:

“Die Blockadepolitik gegenüber der jahrelang in einem breiten demokratischen Prozess ausgehandelten Wiederherstellungsverordnung – wie sie aktuell von einigen Akteuren betrieben wird – ist aus Sicht der unterzeichnenden Verbände verantwortungslos und gefährdet unsere Zukunft. Das Voranschreiten der Biodiversitäts- und Klimakrise ist besorgniserregend und belastet nicht nur die Gesundheit der Bürger*innen und unsere Ökosysteme, sondern stellt auch die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft vor enorme Herausforderungen.

Die Verordnung nicht umzusetzen hieße auch, die Verbindlichkeit und das Vertrauen in demokratische Entscheidungen zu unterminieren und würde international ein verheerendes Signal aussenden. Die Wiederherstellung unserer Natur ist schließlich eine zentrale Verpflichtung des Weltnaturabkommens von Kunming-Montréal. Die zügige Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung bietet die große Chance, erhebliche gesellschaftliche Kosten einzusparen, die Natur und uns als Gesellschaft widerstandsfähiger zu machen und
zukünftige Naturkatastrophen abzumildern.

Die Wiederherstellung unserer Natur ist eine dringend notwendige und sinnvolle Investition in unsere Zukunft, die sich lohnt: Laut Schätzungen der EU-Kommission würde die Wiederherstellung degradierter Ökosysteme in der EU bis 2050 einen ökonomischen Mehrwert von 1,8 Billionen Euro generieren – ein Vielfaches der Kosten! Die Chancen für Natur, Gesellschaft und Landwirtschaft sind bei einer guten Umsetzung der Verordnung
vielfältig, denn sie trägt unter anderem dazu bei,

  • geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen und resilienter gegenüber den Folgen des Klimawandels zu machen,
  • den Rückgang der Artenvielfalt zu stoppen,
  • die Wasserverfügbarkeit in der Landschaft und damit die Trinkwasserversorgung zu stärken,
  • Naturkatastrophen wie Dürren und Hochwasserereignisse abzufedern,
  • die Ernährungssicherheit zu stärken, u.a. durch mehr Bestäuber, fruchtbarere Böden und mehr Wasserrückhalt,
  • Städte und Landschaften zu kühlen und Menschen vor Hitze zu schützen,
  • aktiv zu Klimaschutz und Klimaanpassung beizutragen, etwa durch Erhalt und Aktivierung von natürlichen Kohlenstoffspeichern wie Wäldern und Mooren,
  • unsere Landschaften für Erholung und Tourismus attraktiver zu machen.

Als dringliche Aufgaben sehen die unterzeichnenden Organisationen an, die Finanzierung auf eine solide Grundlage zu stellen, umfassende und transparente Beteiligungsmöglichkeiten zur Erarbeitung des nationalen Wiederherstellungsplans und geplanter Maßnahmen anzubieten und zeitnah offene Fragen zur Umsetzung zu klären. Es ist jetzt an der Zeit, die Spielräume der Wiederherstellungsverordnung zu nutzen
und gemeinsam mit allen relevanten Akteuren die besten Wege zu finden.

Da der Handlungsbedarf groß ist, müssen parallel zur Erarbeitung des Wiederherstellungsplans schon sichtbare Sofortmaßnahmen erriffen werden, denn die Zeit drängt!

Ein aktueller Bericht der gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission (JRC) und der Europäischen Umweltagentur (EEA) zeigt, dass wir noch weit von den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 zum
Schutz von Lebensräumen und Arten entfernt sind. In Europa befinden sich immer noch rund 80% der geschützten Lebensräume in einem schlechten Zustand. Die EU-Wiederherstellungsverordnung ist das Instrument, um eine Trendumkehr einzuleiten und stellt einen Meilenstein für eine lebenswerte Zukunft dar. Bund und Länder müssen die Wiederherstellung der Natur als zentrale Zukunftsherausforderung anerkennen.
Daher gilt: Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten, die Verordnung entschlossen, ambitioniert und kooperativ umzusetzen!”

Weitere Informationen und alle Mitunterzeichnenden auf der Website des DNR.