Antworten zu Fragen
rund um das Thema Umsetzung

Die am Abend des 09.07.2026 gemachten Aussagen wurden nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage des aktuellen Projektstands getroffen. Sie sind jedoch unverbindlich und ersetzen keine rechtliche Beratung. Als Projektträger sind wir nicht in der Lage, verbindliche Zusagen zu machen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen, Förderbedingungen und behördlichen Entscheidungen, auf die wir keinen direkten Einfluss haben.

Unsere Aussagen gelten immer als unsere aktuelle Einschätzung. Wenn sich etwas ändert, werden wir das offen kommunizieren.

Eine Wiedervernässung bedeutet Veränderung, und Veränderung ist selten für alle gleich willkommen, daher wird eine vollständige Zufriedenheit aller Beteiligten vermutlich nicht erreicht werden können.

Wir setzen auf einen Prozess, in dem alle Beteiligten gehört werden, faire Bedingungen vorfinden und an einer Lösung mitwirken können, die ihre Interessen ernstnimmt, auch wenn nicht jeder Wunsch erfüllt werden kann.

Zentrale Grundbedingungen hierfür sind ein kontinuierlicher Austausch und offene Kommunikation über das, was geplant ist und was noch offen ist. Wir wünschen uns insbesondere gegenseitiges Verständnis für die unterschiedlichen Perspektiven. Landwirtschaft, Naturschutz und Klimaschutz verfolgen nicht immer dieselben Ziele, aber sie schließen sich auch nicht grundsätzlich aus. Mit etwas Kompromissbereitschaft auf allen Seiten können wir gemeinsam ein faires Ergebnis aushandeln.

Eine Wiedervernässung kann für Betriebe, Eigentümer*innen und Kommunen eine Reihe konkreter Chancen eröffnen.

Bodenschutz und Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzung
Entwässerte Moorböden degradieren und sacken ab. Die Produktivität sinkt und irgendwann ist keine wirtschaftliche Nutzung mehr möglich. Eine Wiedervernässung stoppt diesen Prozess und sichert die langfristige Bewirtschaftungsgrundlage. Dabei bedeutet eine Wiedervernässung keineswegs das Ende der Bewirtschaftung. Auf nassen Moorböden können weiterhin landwirtschaftliche Erträge erzielt werden, etwa durch Beweidung mit robusten Rassen oder durch den Anbau von Paludikulturen wie Schilf, Rohrkolben oder Seggen.

Aufbau neuer Wirtschaftszweige
Aus Paludikultur-Biomasse lassen sich unter anderem Papierprodukte, Dämmstoffe und andere Baustoffe herstellen. In der Allianz der Pioniere arbeiten bereits namenhafte Unternehmen an der Verwertung von moorbodenschonendem Aufwuchs, darunter OTTO, Baufritz, STO und OBI. Das Interesse der Industrie wächst stetig und weitere Wertschöpfungsketten sind am entstehen. Betriebe, die frühzeitig einsteigen, können davon profitieren.

Fördermittel für längere Zeiträume
Mit der Palu-Förderrichtlinie des Bundes stehen bis 2029 bundesweit 1,75 Milliarden Euro für Wiedervernässung und nasse Bewirtschaftung bereit. Gefördert werden unter anderem Beratung, Planung, Umsetzung und Investitionen in die Paludikultur, sowohl für Bewirtschaftende als auch für Eigentümer*innen. Solche Förderzeiträume und -volumina sind in der Landwirtschaft selten. Neben den Bundesmitteln hat auch das Land Baden-Württemberg ein eigenes Förderprogramm, die sogenannten Moor-Fördersteckbriefe, aufgesetzt. Die Bodensee-Stiftung berät gerne individuell zu den vielfältigen Fördermöglichkeiten.

Ökopunkte für Eigentümer*innen
In Baden-Württemberg können Kommunen und Landwirt*innen ein zusätzliches Einkommen erzielen, indem sie Moorwiedervernässung als Ökokontomaßnahmen durchführen und die erzielten Ökopunkte verkaufen. Mit dem Schutz des Bodens muss hierbei auch eine Extensivierung bzw. naturschutzfachliche Entwicklung der Fläche miteinhergehen, die von der Unteren Naturschutzbehörde anerkannt werden muss. Die Flächen müssen hier in eine vorhandene Schutzgebietskulisse eingebunden werden können (z.B. angrenzend an ein bestehendes Schutzgebiet oder in einem Biotopverbund).

Gesamtgesellschaftlich überwiegen die Vorteile die Nachteile eindeutig.

Wasserrückhalt in der Region
Intakte Moore wirken wie ein Schwamm: Bei Starkregen nehmen sie Wasser auf und geben es langsam wieder ab. Durch das Abpuffern von Abflussspitzen leisten sie so auch einen Beitrag zum Hochwasserschutz. In Hitzesommern, wie sie sich in Baden-Württemberg zuletzt häuften, stabilisieren sie den lokalen Wasserhaushalt und halten den Grundwasserspiegel höher. Davon profitieren nicht nur die Moorflächen selbst, sondern auch die angrenzende Landschaft.

Klimaschutz
Entwässerte Moore sind eine der größten landwirtschaftlichen Quellen von Treibhausgasen. Ohne die Wiedervernässung von Mooren können die nationalen Treibhausgaseinsparungsziele nicht erreicht werden. Wissenschaft und Politik haben das erkannt und eine gesellschaftliche Unterstützung in Form von Förderprogrammen auf den Weg gebracht.

Für die einzelnen Betriebe ist die Frage dagegen etwas schwieriger zu beantworten, da es von der individuellen Betriebssituation abhängt. Grundsätzlich ist jedoch unausweichlich, dass entwässerte Moorböden absacken und Jahr für Jahr an Substanz verlieren. Ohne Handeln verschwindet die Produktionsgrundlage schleichend, aber unaufhaltsam. Eine Wiedervernässung stoppt diesen Prozess und erhält den Boden langfristig. So können alternative Bewirtschaftungsformen etabliert werden, anstatt nach wenigen Jahrzehnten gar keine Bewirtschaftungsgrundlage mehr zu haben.

Es gibt keinen Mehrheitsentscheid und keine Anordnungen von oben. Die Wiedervernässung basiert auf dem Freiwilligkeitsgrundsatz und niemand wird dazu gezwungen.

Gleichzeitig bedeutet eine mehrheitliche Ablehnung nicht zwingend, dass gar nichts umgesetzt werden kann. Das Projektgebiet lässt sich auf Basis der natürlichen Geländetopografie und vorhandenen Grabenstrukturen sowie anhand der natürlichen Flusseinzugsgebiete hydrologisch in Teileinheiten gliedern. Eine Teilvernässung einzelner Abschnitte ist daher grundsätzlich möglich, sofern die betroffenen Eigentümer*innen und Bewirtschaftenden einverstanden sind.

Das Ziel bleibt ein gemeinsam getragener Prozess. Wir werden niemanden übergehen – aber dort, wo Bereitschaft besteht, wollen wir gemeinsam vorankommen.

Grundsätzlich kann sich darauf verlassen werden, dass ohne eine Zustimmung der Betroffenen nichts umgesetzt wird. Das Freiwilligkeitsprinzip ist nicht verhandelbar.

Ein formelles Planverfahren ist nicht in jedem Fall zwingend erforderlich. Unabhängig davon gilt jedoch, dass Fördermittel bereits vor und unabhängig von einem Genehmigungsverfahren beantragt und zugesagt werden können, da Förderungen nicht an ein bestimmtes Verfahren geknüpft sind.

Sobald eine behördliche Genehmigung vorliegt, sind die genehmigten Maßnahmen rechtlich abgesichert. Welche Vereinbarungen darüber hinaus mit Eigentümer*innen oder Bewirtschaftenden verbindlich festgehalten werden können, hängt vom konkreten Verfahrensweg ab und wird im Zuge der Detailplanung geklärt.

Bis dahin sichern wir zu: transparente Informationen, keine Maßnahmenumsetzung ohne Einvernehmen und die Möglichkeit, Bedenken jederzeit einzubringen.

Die Beantwortung der Frage hängt stark davon ab, welche Art von Verfahren gemeint ist und auf welche konkrete Maßnahme sie sich bezieht. Hierzu lässt sich keine pauschale Aussage treffen. Wir nehmen diese Frage mit in die weitere Planung und beantworten sie gerne im persönlichen Gespräch oder im Rahmen der Detailplanung.

Zuverlässigkeit entsteht durch das Einhalten von Zusagen, offener Kommunikation, auch wenn die Nachricht unbequem ist, und das Zugeben von Fehlern anstatt sie zu verschweigen.

In einem Prozess wie diesem, der viele Beteiligte mit unterschiedlichen Interessen zusammenbringt, braucht Zuverlässigkeit Zeit. Sie wächst durch kontinuierlichen Austausch, durch Verlässlichkeit in Details und durch das Bestätigung, dass die eigene Stimme gehört und ernst genommen wird.