Antworten zu Fragen
rund um das Wassermanagement

Bei größeren Geländeunterschieden können sogenannte Staukaskaden eingesetzt werden. Dabei wird das Gebiet in Abschnitte unterteilt, die jeweils über eigene Stauvorrichtungen verfügen und so unterschiedliche Wasserstände auf verschiedenen Höhenlagen halten können. Dieses Prinzip ist erprobt und erlaubt eine differenzierte, abschnittsweise Vernässung.

Das Weitenried weist keine enormen Höhenunterschiede auf. Die Detailplanung erfolgt grundsätzlich auf Grundlage eines digitalen Geländemodells. Kleinräumige Unterschiede in den Wasserständen werden dabei nicht vollständig auszuschließen sein.

Das Wasser im Moorkörper Weitenried stammt aus dem nach oben strömenden Grundwasser, Niederschlägen und dem natürlichen Zufluss aus den Flusseinzugsgebieten. Ziel der Wiedervernässung ist es, das bereits vorhandene Wasser in der Fläche zu halten, anstatt es wie bisher über Gräben und Drainagen abzuleiten. Technisch geschieht das beispielsweise über Stauvorrichtungen in den Gräben, die den Wasserstand regulieren.

Unter normalen Bedingungen ist ausreichend Wasser verfügbar. Intakter Torf wirkt wie ein Schwamm und kann viel Wasser speichern. In starken Hitzesommern und längeren Dürreperioden, wie wir sie in den vergangenen Jahren zunehmend erleben, können die Wasserstände trotzdem zeitweise absinken. Umso wichtiger ist es, das Wasser ganzjährig in der Fläche zu halten und den Torfkörper kontinuierlich feucht zu halten, damit der Speichereffekt dauerhaft wirkt.

Sollten langanhaltende Dürreperioden über mehrere Jahre auftreten, könnte als Ausnahmelösung die gezielte Einleitung von Oberflächenwasser aus Flüssen in das Gebiet in Betracht gezogen werden. Dies ist jedoch wasserrechtlich komplex und mit erheblichem Aufwand verbunden.

Ob das Grabensystem für eine Wiedervernässung ertüchtigt werden muss, hängt vom derzeitigen Zustand ab.

Eine Ertüchtigung des Grabensystems ist rechtlich möglich, sollte aber im Vorfeld mit der Unteren Wasserbehörde abgestimmt werden.

Für die Grabenpflege (Unterhaltung) ist im § 32 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) geregelt, die Unterhaltung möglicher Staubauwerke in § 26 WG:

Für Gewässer 2. Ordnung ist die Gemeinde zuständig, bei Gräben von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung, soweit am Gewässerbett Privateigentum besteht, die Eigentümer, sonst die Anlieger.

Stauanlagen müssen von den Unterhaltspflichtigen des Gewässers instandgehalten werden, soweit nichts anderes geregelt ist.

Grundsätzlich ist das Wasser, welches in der Fläche gehalten wird und nicht zu schnell im Oberflächengewässer abfließt, hilfreich für die Grundwasserneubildung. Für die Wasserversorgung wurde ein hydrogeologisches Gutachten erstellt, um eine mögliche Verkeimung des Rohwassers zu vermeiden, das kann grundsätzlich ausgeschlossen werden. Bei konkreten Maßnahmen für die Wiedervernässung müssen diese nochmals genau auf die Wasserversorgung bzw. für den Trinkwasserbrunnen Hinter Loh geprüft werden.

Sollte die Erweiterung der Gewächshausanlage Bio Gemüse Wagner, Weitenriedweg, 78267 Aach gemeint sein, gibt es bisher nur eine Voranfrage. Diese sieht vor:

Zur Absicherung von Trockenperioden ist eine Entnahme aus der Radolfzeller Aach mit einer maximalen Entnahmerate von 10 l/s vorgesehen.

Die Entnahme erfolgt nicht ganzjährig-kontinuierlich, sondern saisonal und bedarfsgesteuert, vorrangig zur Füllung der Speicherbecken außerhalb von Niedrigwasserperioden.