Antworten zu Fragen
rund um das Bibermanagement

Der Biber ist im Weitenried so wie in fast allen Gebieten mit Wasserläufen im Landkreis Konstanz präsent. Aktuell hat der Biber durch seine Stau- und Bautätigkeit einen direkten Einfluss auf die Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen. Hierfür ist das Bibermanagement des Landkreises die zuständige Stelle.

Für Wiedervernässungen von Moorflächen bestehen zahlreiche neuere Fördermöglichkeiten, die die reduzierten Erträge und/oder den erhöhten Aufwand einer Bewirtschaftung ausgleichen sollen. Die Förderungen funktionieren auch bei Wiedervernässungen, die durch den Biber erfolgt sind! Hier bietet sich also eine alternative Möglichkeit für die Bewirtschaftenden, mit der Situation umzugehen. Bei Interesse an den Fördermöglichkeiten können Sie sich direkt an die Bodensee-Stiftung wenden.

In Absprache mit der Behörde und nach einem gemeinsamen Ortstermin können dauerhafte Maßnahmen ergriffen und ein Dammmanagement eingerichtet werden. Hier besteht beispielsweise die Möglichkeit, Dammrutschen, Drainagerohre oder elektrische Weidezäune einzusetzen. In seltenen Fällen kann der Wasserstand auch mithilfe von Bypässen reguliert werden.

Keine dieser Maßnahmen ist vollständig wartungsfrei. Sie können den durch zu hohe Wasserstände verursachten Schaden jedoch bei überschaubarem Zeitaufwand deutlich reduzieren.

Blick auf einen Biberdamm
Copyright: Bodensee-Stiftung

Bei Gewässern zweiter Ordnung ist die Gemeinde für den Gewässerunterhalt und damit auch für das Dammmanagement zuständig. Allerdings ist der Biber für die Gemeindeverwaltungen noch relativ neu. Daher wird der damit verbundene Kosten- und Zeitaufwand von vielen Gemeinden als Belastung empfunden.

In Einzelfällen wurden mit Bewirtschaftenden Absprachen zum Dammmanagement getroffen. Die Einhaltung dieser Absprachen wird anschließend von der Naturschutzbehörde überprüft.

Grundsätzlich ist auch hier die Gemeinde zuständig. Allerdings gibt es in begrenztem Umfang Zuschüsse des Landes, beispielsweise in Form von Material und gelegentlich auch als Kostenerstattung.

Hierfür müssen zunächst die Untere Naturschutzbehörde und die Höhere Naturschutzbehörde eingeschaltet werden. Es ist nicht möglich, Materialkosten erstatten zu lassen, wenn das Material bereits vor der Einbeziehung der Behörden angeschafft wurde.

Die Kooperation funktioniert gut, sobald die Naturschutzbehörde informiert wurde. Die Naturschutzbehörde kann nicht proaktiv agieren und ist daher auf Meldungen aus der Bevölkerung angewiesen. Meldungen können an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:

Allerdings führt das Bibermanagement in der Regel nicht dazu, dass der Biber überhaupt keine Arbeit mehr verursacht. Durch das Bibermanagement können erforderliche Arbeiten am Biberdamm legalisiert und reduziert, jedoch nicht vollständig verhindert werden.